GESCHÄFTS-, LIEFERUNGS- UND
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER FIRMA BRACHFELD, NEU-ISENBURG
- Auftragserteilung
1.1 Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Käufer unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Das gilt auch beim Verkauf ab Reiselager.
1.2 Abweichende Bestimmungen haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehen.
- Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Lohn, Material oder sonstige Kostenerhöhungen eintreten, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend anzupassen.
2.3 Der Käufer ist bei Überschreitung des Zahlungsziels verpflichtet, den Kaufpreis mit 6% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Dasselbe gilt im Falle verspäteter Akzepteinreichung. Kommt der Käufer in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen an Käufer im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Käufers gehen.
2.4 Sämtliche durch verspätete Zahlungen verursachten Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.
2.5 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber unter Berechnung der Diskontspesen und sonstiger Wechselkosten angenommen.
2.6 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
2.7 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist für alle denkbaren Fälle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
- Lieferung
3.1 Die Ware wird dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr geliefert. Der Käufer trägt auch die Gefahr im Falle einer etwaigen Rücksendung. Der Käufer trägt die Kosten einer vom Verkäufer abzuschließenden Versicherung für die Anlieferung. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle einer etwaigen Rücksendung selbst für eine ausreichende Versicherung zu sorgen. Er haftet bei Unterlassung für den entstanden Schaden.
3.2 Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Abnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir in Verzug kommen und eine Nachfrist von 6 Wochen ungenutzt verstreichen lassen. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.
3.3 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbstständiger Vertrag gilt.
- Auswahlsendungen
4.1 Preise werden erst nach gesonderter schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.
4.2 Für Auswahlsendungen gelten ebenfalls ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
4.3 Werden Auswahlsendungen vom Kunden als Ausstellungswaren eingesetzt oder in Reiselager aufgenommen, dann trägt der Kunde alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist ohne Rücksicht hierauf verpflichtet, für den vollen Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt hiermit im voraus an uns, seine Ansprüche gegen die Versicherung unwiderruflich ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
- Mängelrügen
5.1 Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich spätestens innerhalb 3 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Der Käufer hat ggf. den Eingang bei uns nachzuweisen.
5.2 Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, dann stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
- Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks, unser Eigentum.
6.2 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.
6.3 Wird die Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber zu unterrichten, unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen, Original des Pfändungsprotokolls usw... Den vollständigen Eingang der Unterlagen bei uns ist vom Käufer nachzuweisen. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme unter Hinweis auf unsere Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen.
6.4 Der Käufer ist verpflichtet die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen jeden Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es ist vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten sind wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.5 Die im Falle einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen, ebenso wie seinen Anspruch auf Herausgabe aufgrund vorbehaltenen Eigentums, tritt der Käufer hiermit unwiderruflich schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.6 Unser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung, bzw. Verbindung entstandener neuer Sachen die als für uns hergestellt gelten und an denen wir mit der Be- oder Verarbeitung oder Verbindung Eigentum bzw. Miteigentum nach dem Wertanteil der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Bearbeitung erlangen, ohne dass es hierzu noch einer besonderen Rechtshandlung bedarf und dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Dem Be- bzw. Verarbeiter ist unser Eigentumsvorbehalt in vollem Umfange anzuzeigen.
6.7 Der Käufer tritt im voraus an uns seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an den neu entstehenden Sachen sowie die aus Anlass der Bearbeitung der gelieferten Waren entstehenden Vergütungsansprüche gegen, seinen Auftraggeber entsprechend den Wertanteil der verarbeitenden Waren ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
6.8 Der Käufer ist ermächtigt, die nach dieser Bestimmung für uns entstandenen bzw. entstehenden Forderungen so lange treuhänderisch für uns einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
6.9 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme der Lieferungen im echten Kontokorrentverkehr im Einzelfall eine Freigabe nur für solche Lieferungen zu erfolgen hat, die voll bezahlt sind.
6.10 Sollte der Käufer eine der vorgenannten Pflichten unterlassen, macht er sich in vollem Umfange schadenersatzpflichtig, ist der Käufer eine Kapitalgesellschaft, so haftet der für den Käufer Handelnde und Unterzeichnende aus Obliegenheitsverletzungen gem. Ziff. 3 und 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfange persönlich.
- Warenrücknahme
7.1 Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.
- Urheberschutz
8.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Käufer, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Käufer schadenersatzpflichtig.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht, Wirksamkeit
9.1 Durch widerspruchlose Entgegennahme dieses Formulars mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er Vollkaufmann im Sinne von § 1 HGB ist und sein unwiderrufliches Einverständnis mit den nachstehenden Bestimmungen über Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist für beide Teile ausschließlich Frankfurt/Main. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel und Scheckklagen, ist für beide Teile Frankfurt/Main. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.
- Allgemeines
10.1 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
10.2 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
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